Archiv für den Monat: Oktober 2020

Wald-Teamtage der neuen 5. Klassen

„Auf dem Weg zu einem Team“ – unter diesem Motto ist die Jahrgangsstufe 5 Anfang September aufgebrochen, um gemeinsam verschiedenste Herausforderungen zu meistern, einander (besser) kennenzulernen und als Team miteinander zu arbeiten. Dabei durchlief jede Klasse einen Wald-Teamtag mit verschiedenen Aufgaben und Übungen im Waldgebiet am Ziegenberg und den Rabenklippen. Das Team der Schulsozialarbeit der Sekundarschule Höxter entwickelte ein abwechslungsreiches Programm. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer unterstützen und begleiteten ihre Klassen.

Die erste Herausforderung war eine Stadt- und Waldralley. Gemeinsam mit einem Partner, der ihnen zugelost wurde, beantworteten die Mädchen und Jungen auf dem Weg zum Wald und im Wald verschiedene Fragen. Im Wald angekommen, wurde nach einer erholsamen Frühstückspause mit bestem Ausblick von den Rabenklippen, die nächste Aufgabe gestellt: In Kleinteams sollten die Schülerinnen und Schüler eine Waldwichtelbehausung aus Naturmaterialien zu bauen. Mit viel Eifer und Ideenreichtum machten sich alle Kinder eifrig an diese kreative Aufgabe. Sie sammelten gemeinsam Ideen und Materialien, sprachen sich über die Vorgehenseise ab und erstellten Waldwichtelhäuser, die nun auf ihre Bewohner warten. Wer an den Rabenklippen mit Blick auf die Godelheimer Teiche steht, kann linker Hand im Waldstück die Behausungen sicherlich auch heute noch bewundern. Nach der Besteigung des Rodeneckturms bekamen die Klassen die Aufgabe, ein gemeinsames Waldmandala zu legen, das aus gesammelten Naturmaterialien bestand. Dabei konnte jedes Kind zu seinem ausgesuchten Gegenstand erklären, warum es sich gerade dafür entschieden hatte. Jeder Wald-Teamtag startete und endete mit einer gemeinsame Klassenaufgabe. Begonnen wurde mit einer Kennenlernübung, bei der Gedächtnis und Bewegung koordiniert werden mussten. Beim Abschluss hatten die Schülerinnen und Schüler in einer Reflexionsrunde die Aufgabe, über sich, die Klasse und den Tag nachzudenken und ihre Gedanken dazu zu äußern.

„Trotz der schwierigen Corona-Zeit konnten wir mit unseren Schülerinnen und Schülern einen Teamtag in kürzerer Version erleben, der die Klassengemeinschaft nachhaltig positiv beeinflussen kann. Ein Folgetag ist in der Zeit nach den Herbstferien vorgesehen,“ stellt Barbara Berkenhoff, zuständige Schulsozialarbeiterin der 5. Jahrgangs, heraus.

Bei allen Aufgaben, die die Stärkung der Kooperationsfähigkeit zum Ziel hatten, waren

sowohl eigenes Durchhaltevermögen, gemeinsame Absprachen, sowie freies Reden vor der Gruppe und Reflexionsfähigkeit gefragt.

World Clean Up Day – Müll sammeln für die Umwelt

Leere Getränkedosen, Plastikverpackungen, Zigarettenstummel – täglich sehen wir achtlos weggeworfenen Müll auf Gehwegen, Plätzen und Wiesen. Einige Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Höxter beteiligten sich an einer Müllsammel-Aktion im Rahmen des World Clean Up Days. Bei diesem weltweiten Aktionstag, der jährlich am dritten Samstag im September stattfindet, soll die Umwelt von Müll befreit werden. „Wir wollen die Schülerinnen und Schüler für den Umweltschutz sensibilisieren“, erklärte Frau Hoppe, die diese Aktion an der Sekundarschule publik machte und mit

 

ihrer Klassen 5a gemeinsam mit Frau Föckel fleißig sammelte. Auch die Klasse 5c mit ihrem Klassenlehrer Herr Wagner schloss sich an. Die Schulsozialarbeiterin Frau Markus beteiligte sich mit ihrem Ergänzungskurs „Soziale Verantwortung“ in Jahrgang 8, ebenso Frau Irion mit ihrem Philosophie-Kurs des 9. Jahrgangs. „Wer einmal bei einer solchen Müllsammel-Aktion mitgemacht hat, ändert seinen Blick auf Müllentsorgung und Recycling“ waren sich die Initiatoren einig. Nachdem der Schulhof von Unrat befreit wurde, gingen die Gruppen weiter entlang der Wallanlage bis zur Weser. Dabei kamen die Mädchen und Jungen ins Gespräch über Mülltrennung, Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit. Außerdem förderte die Aktion das Engagement für eine aktive Beteiligung an der Gesellschaft. Bepackt mit gefüllten Müllsäcken und leeren Pfanddosen trafen die Mitwirkenden wieder an der Sekundarschule ein.

Herzlichen Glückwunsch, Frau Lange!

Gratulation zur erfolgreichen 2. Staatsprüfung

Im September 2020 hat Lehramtsanwärterin Nomi Lange erfolgreich ihre 2. Staatsprüfung an der Sekundarschule Höxter abgelegt. In ihren Fächern Englisch und Musik erreichte sie hervorragende Prüfungsergebnisse. Nach der 1. Staatsprüfung erfolgt die zweite Phase der Lehrerausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Paderborn, wobei der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst (Referendariat) an den Schulen stattfindet. Die Sekundarschule Höxter hat bereits zwei junge Kollegen in ihren praktischen Unterrichtserfahrungen begleitet, unterstützt und ausgebildet.

Die Schulschließung im Frühjahr 2020 war auch für Nomi Lange eine besondere Herausforderung, da die Unterrichtsbesuche nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Kurzerhand musste auch sie, wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen, auf Homeschooling und Digitales Lernen zurückgreifen. Die bereits bestehende digitale Ausstattung der Sekundarschule Höxter und die etablierten modernen Unterrichtsformen, die selbstständiges Lernen und eigenverantwortliches Handeln fördern, zeigten sich in der Krisensituation als große Stärke und Chance.

Im Beisein des gesamten Kollegiums gratulierte die stellvertretende Schulleiterin Christiane Hoffmann nochmals zum prima bestandenen 2. Staatsexamen. Der Lehrerrat und die gesamte Schulgemeinschaft schließen sich den Glückwünschen an und wünschen Nomi Lange in ihrer weiteren Schullaufbahn viel Freude mit den Schülern, starke Nerven in schwierigen Situationen und weiterhin kreative Ideen für die Unterrichtsgestaltung.

Aktuelle Hinweise zu den Herbstferien

Private Reisen von Schülerinnen und Schülern in Covid-19-Risikogebiete: Informationen zu Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen (Stand: 30.09.2020)

1. Allgemeines
Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen – auch für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder alle
anderen an Schulen tätigen Personen – ergeben. Private Reisen in Risikogebiete bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht; ggfs. müssen bestehende Planungen aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben oder medizinischer Einschätzungen auch kurzfristig geändert werden. Die Situation kann sich täglich ändern und muss im Blick gehalten werden.
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. Derzeit gilt diese in der Fassung vom 19.09.2020.
Risikogebiet ist nach § 2 Absatz 3 der CoronaEinrVO ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes
Risiko für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundeministerium für Gesundheit gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium des Innern; sie wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Derzeit führt das RKI weltweit zahlreiche Länder auf, darunter eine zunehmende Zahl von Regionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wichtigste Verpflichtungen nach der CoronaEinrVO sind die die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO) sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO). Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (§ 5 CoronaEinrVO). Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
– Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
– Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.
Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine
Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht. Es wird unbedingt empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, da sich ab 01.10.2020 möglicherweise Änderungen ergeben.

Weiterführende Informationen sind auf der Sonderseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.
Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

2. Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben (s.o.). Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin
oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur
gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne bleiben dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort
aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind. Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

In diesem Zusammenhang verweisen wir im Sinne des Infektionsschutzgesetzes auch nochmals darauf hin, dass Krankmeldungen aufgrund von Covid-19 Symptomatik unbedingt den Klassenlehrern mitzuteilen sind. Eine kurze Krankmeldung im Sekretariat ist nicht ausreichend. Ebenso liegt es in der Pflicht der Eltern eine eventuelle Testung unverzüglich den Klassenlehrern mitzuteilen. Die Klassenlehrer geben die Informationen an die Schulleitung weiter. 

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass nach den Herbstferien der Sportunterricht unter den geltenden Lüftungsvorschriften wieder in der Sporthalle stattfinden kann.