Veränderungen ab 1.2.2023
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie das Kultusministerium gerade mitteilt, werden die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab 1.2.2023 verändern. Hier können Sie den Brief des Ministeriums an die Eltern herunterladen.
1. Auslaufen der Corona-Verordnungen
Die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen.
2. Wegfall von Testungen/Bestell-Portal
Mit dem Wegfall der Regelungen zu anlassbezogenen Testungen in Schulen und dem Ende der Isolationspflicht besteht kein Grund mehr, das bisherige Testregime aufrechtzuerhalten. Entsprechend entfällt auch die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt…..
An den Schulen (werden) dann noch vorhandene Schnelltests auf Anfrage und anlassbezogen an die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere schulische Personal ausgegeben und von diesen Personen verwendet.
3. Maskentragen in der Schule
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
6. Im Krankheitsfall
Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.