Schulstart am 12.4.2021

Präsenzunterricht für Jahrgang 10, (Start mit Gruppe B)

Distanzunterricht für die Jahrgänge 5-9

Testpflicht für Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der ersten Woche nach den Osterferien findet für die Jahrgänge 5-9 Distanzunterricht statt, d.h. die Kinder starten, wie in der Zeit nach Weihnachten, morgens zur 1. Stunde mit einer Videokonferenz und die Fachlehrer stehen nach Plan mit Aufgaben und für Rückfragen per iServ zur Verfügung. Der Jahrgang 10 wird im Wechselunterricht in Präsenz beschult.

WocheMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
12.4. – 16.4.21BABAB
Wechselunterricht an der Sekundarschule

Schülerinnen und Schüler sollen sich zukünftig in der Schule 2 mal pro Woche selbst in der Schule testen. Alternativ bringen Sie einen Testnachweis eines zugelassenen Anbieters zwei Mal pro Woche mit in die Schule. Dieser Test darf dann nicht älter als 48 Stunden sein. Sollten Sie Widerspruch gegen die Testungen einlegen wollen und dieses sinnvolle Angebot ablehnen, benötigen wir eine schriftliche Widerspruchserklärung. Ihre Kinder werden dann im Distanzlernen verbleiben.

Für die nächste Woche gilt:

  • Die Klassen sind durch die Klassenleitungen in zwei Gruppen (Gruppe A und Gruppe B) geteilt.
  • Der Unterricht findet als Wechselunterricht in täglichem Wechsel statt. Durch diese Form bleiben die Schülerinnen und Schüler an maximal 3 Tagen daheim. Die Gruppen kommen an verschiedenen Tagen.
  • Am 12.4.2021 startet die Gruppe B des Jahrgangs 10!
  • Am 13.4.2021 finden die Fachlehrerquartalsgespräche statt. Alle Schülerinnen und Schüler arbeiten an diesem Studientag an Studienaufgaben.
  • Für die Jahrgänge 5/6 wird eine Notbetreuung angeboten, das Anmeldeformular finden Sie hier!

Die Mensa wird nicht geöffnet sein, wenige Fächer können nicht in Präsenz unterrichtet werden, es müssen alle AHA-Regeln weiterhin befolgt werden und auf dem Schulgelände sollen medizinische Masken getragen werden – gerne auch FFP2-Masken. Sollte Ihrem Kind das Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, ist eine entsprechende ärztliche Attestierung vorzulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Klassenleitungen.