Aktuelles: Beratungsgespräche

UPDATE 20.05.2020

Elternbrief Beratungswoche Juni 2020_statt QG

Informationen zu den Abschlussprüfungen Jhg. 10 finden Sie/ findet ihr im DSB Mobile.

 

UPDATE 08.05.2020

Elternbrief Jhg 10 ab 11 Mai

Elternbrief Jhg 09 angepasst

Elternbrief Jhg 08

Elternbrief Jhg 07

Elternbrief Jhg 06

Elternbrief Jhg 05

Antrag auf Beuurlaubung von Schüler

 

UPDATE 07.05.2020

Liebe Eltern und Schüler,

endlich ist die neue Schul Mail veröffentlicht ( https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200507/index.html) und Sie erhalten an dieser Stelle erste Informationen zum weiteren Schulbetrieb:

[Auszug aus der Schul Mail Nr. 20]:

II. Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen

Ebenso wie mit den Grundschulverbänden wurden in der vergangenen Woche auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer- und Elternverbänden sowie Schulleitungsvereinigungen und Gewerkschaften für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geführt. Dabei ging es um gemeinsame Grundsätze, Prioritäten und die Machbarkeit von Szenarien für die schrittweise Ausweitung eines Präsenzunterrichts an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen.
Grundlage dieser Gespräche war unter anderem das von der Kultusministerkonferenz am 29. April beschlossene „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in Schulen“, wonach in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien möglichst jede Schülerin und jeder Schüler tageweise die Schule besuchen können soll. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.

• Ab dem 11. Mai 2020 kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. Entsprechendes gilt für die Studierenden der Abendrealschulen.

• Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulformen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.

• Alle Jahrgangsstufen sind dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren.

• Alle Schulen sollen, auch im Interesse der Eltern, einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben. Gleichwohl finden am Freitag, 22. Mai 2020 die Abiturprüfungen im Fach Mathematik statt.

• Auf eine Vorgabe, welche Fächer vorrangig in Präsenzform zu unterrichtet sind, wird angesichts der unterschiedlichen Situation in den Schulen und mit Blick auf die Gesamtheit der für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehenden Lehrkräfte verzichtet. Dies gilt nicht für die Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch für Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den mittleren Schulabschluss erwerben wollen.

• Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.

• Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B. unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).

• Der Präsenzunterricht wird auch an Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a. Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I nicht statt.

• Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher findet kein Schichtbetrieb statt.

• Eine Ausdehnung der Unterrichtszeit auf den unterrichtsfreien Samstag erfolgt nicht.

• Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen soll auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben werden. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden. Hinweise zur Erstellung dieser Prüfungsarbeiten finden Sie im Anhang dieser SchulMail.

• Der Präsenzunterricht soll in den kommenden Wochen auch dazu dienen, den wichtigen Beziehungskontakt zwischen Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften zu sichern und damit auf die jeweiligen Bedürfnisse der Schülergruppen in den Zeiten von Corona einzugehen. Zudem soll er dazu beizutragen, die Möglichkeiten eines Lernens auf Distanz zu verbessern und entsprechende Grundlagen dafür zu optimieren.

 

Für die Sekundarschule Höxter bedeutet dies, dass wir zusätzlich zum Präsenzunterricht Jahrgang 10 (bleibt unverändert 3. – 6. Std) einen weiteren Jahrgang am Montag, 11. Mai 2020 zurück in der Schule begrüßen dürfen. Am Montag ist dies der 9. Jahrgang mit Unterrichtszeiten von 7.35 – 12.55 Uhr. Die weiteren Jahrgänge werden dann tageweise folgen (Mittwoch Jahrgang 8, Freitag Jahrgang 7).  Weitere Informationen inkl. Terminablauf erhalten Sie morgen in einem separaten Elternbrief.

Wir freuen uns darauf, endlich wieder weitere Sekundarschüler begrüßen zu können!

Hier noch einmal die wichtigsten Informationen zum ÖPNV: 130_20_001_mobil.nrw_Aushang_A4_210x297_RZ_Farbe

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Hoffmann

 

Elternbrief Jhg 09

 

UPDATE 04.05.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

leider muss ich Ihnen/euch mitteilen, dass uns bis dato weiterhin keine offiziellen Mitteilungen zum Schulbetrieb der Jahrgänge 5-9 vorliegen. Nach den Informationen aus Düsseldorf werden frühestens am 6. Mai weitere Weichen gestellt.

Intern erarbeiten wir jedoch schon einen möglichen Wiederbeginn unter den geltenden Hygiene- und Kontaktvorschriften, wie es der 10. Jahrgang schon jetzt gewohnt ist. Der Präsenzunterricht des 10. Jahrgangs wird wie in der letzten Woche schon durch ähnlichen Unterricht mit Zielgerade Abschlussprüfungen (12., 14. und 19. Mai 2020) zu denselben Zeiten stattfinden. Die Wochenaufgaben finden Sie weiterhin im Download-Bereich der Homepage. Bitte nehmen Sie auch an der dortigen Umfrage teil.

Sobald uns neue Informationen erreichen, werden Sie hier und über die bekannten Kommunikationswege umgehend benachrichtigt.

Ich wünsche Ihnen weiterhin starke Nerven und Gesundheit!

Chr. Hoffmann

 

UPDATE 20.04.2020

Elternbrief Jhg 10 (2)

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UPDATE 18.04.2020

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200418/index.html

Ein wichtiger Auszug:

[…] Darüber hinaus informiere ich Sie nachfolgend nochmals konkret und klarstellend über verpflichtende und freiwillige schulische Veranstaltungen für unterschiedliche Schülergruppen, für die ab Donnerstag, 23. April 2020, die Schulen wieder geöffnet werden.
Die Zeit ab Montag, 20.04.2020, soll in den Schulen nur zur Vorbereitung dieses Neustarts genutzt werden – unter strikter Wahrung der unten dargestellten Vorgaben für Hygiene und Schutz der Beschäftigten. Ein „normaler“ Besprechungs- und Konferenzbetrieb ist weder gemeint noch damit vereinbar.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend […]
für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 3)  […]

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

 

UPDATE 17.04.2020

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html

Elternbrief ab April

 

UPDATE 16.04.2020: Zeitnah erfolgt noch ein Elternbrief mit weiteren Informationen.

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

 Sehr geehrte Damen und Herren,

[…] Die nachfolgend dargestellte weitere Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen erfolgt dabei auf der Grundlage eines heute gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Wesentliche Schlussfolgerungen aus dieser Beschlusslage zieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) wie folgt

• Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.

• Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.

• Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.

• Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.

Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und aller in Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

 

UPDATE 02.04.2020

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 01.04.2020 – 513-6.08.01-155377

Termine für die Zentralen Prüfungen am Schuljahresende 2019/20 bzw. zum Ende des SS 2020 Corona bedingt geändert (https://bass.schul-welt.de/19183.htm)

Die Änderungen betreffen die Verlegung der Zentralen Abschlussprüfungen um 5 Tage, d.h. die neuen Termine sind:

Schriftliche Prüfungen:

Deutsch:         Dienstag, 12.05.2020 (NST 22.05.20)

Englisch:        Donnerstag, 14.05.2020 (NST 26.05.2020)

Mathematik:  Dienstag, 19.05.2020 (NST 27.05.2020)

Unverändert:
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten: Freitag, 05.06.2020
Mündliche Prüfung: Montag, 15.06.2020

 

UPDATE 27.03.2020

200327_Elternbrief der Ministerin

Einen weiteren Elternbrief der Schulleitung finden Sie im DSB Mobile.

Essenszeiten in der Corona-Krise

 

UPDATE 25.03.2020

Klassenfahrt Absage Jhg 7Corona-1

Dasselbe gilt leider für die Sprachreise nach England im Jahrgang 9.

 

UPDATE    24.03.2020

Familienleben in Zeiten von Corona-Korrektur

Mit einem lieben Gruß vom Schulsozialerbeiterteam der Sekundarschule Höxter

 

UPDATE: 20.03.2020

Neuregelung der Notbetreuung Jahrgang 5/6 (8. Schulmail des MSB):

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung Jahrg. 1-6 erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können (Entscheidung, welche Eltern diese Notbetreuung in Anspruch nehmen können, richtet sich nach einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums vom 15. März 2020)

 Link zum Formular: Formular Betreuung ab 23 03 2020

 Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

 

 UPDATE: 15.03.2020

Vorlage für das Betreuungsangebot für die Jahrgänge 5 und 6 ab 18. März 2020:

Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts

Für Montag und Dienstag brauchen Sie Ihr Kind nicht zu der Betreuung anmelden, diese ist zu den Unterrichtszeiten gewährleistet.

Elternbrief von der Schulleitung zur Schulschließung

Elternbrief

 

Übersetzung der Informationen des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Presseinformation_13_03_Arabisch.pdf

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Presseinformation_13_03_Russisch.pdf

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Presseinformation_13_03_Kurdisch.pdf

 

UPDATE: 14.03.2020

Konkretisierung des Not-Betreuungsangebotes ab Mittwoch, 18.03.2020.
Nach Aussage des Ministerpräsidenten des Landes NRW können in erster Linie Eltern folgender Berufsgruppen (unentbehrliche Schlüsselpersonen) das Not-Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, wenn keine private Betreuung gewährleistet werden kann:

Bedienstete der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Lebensmittelversorgung, Staat, Justiz, Verwaltung der allgemeinen- und Ordnungsbehörden, des Justizvollzuges, Kinder- und Jugendhilfe, des ärztlichen Personals und des Pflegepersonals.

Dies ist durch eine kurze Bescheinigung vom Arbeitsgeber der Schulleitung bis Dienstag, 17.03.20 vorzulegen.

 

Das Land NRW hat beschlossen die Schulen ab Montag 16.03.2020 zu schließen. Der Verkehrsverbund hat deshalb für die beiden Kreise Höxter und Paderborn beschlossen, dass ab Montag 16.03.20 auf allen Linien gemäß Ferientagen gefahren wird.

ALLE FAHRTEN die mit S gekennzeichnet sind, fallen damit ab Montag aus!

Um die Gäste und Fahrer im ÖPNV keiner unnötigen Infektionsgefahr auszusetzen wird zudem die vorderen Tür geschlossen bleiben. Der Ein- und Ausstieg findet nur noch durch die hintere Tür statt.

DB Regio Bus NRW verschärft die Corona-Schutzmaßnahmen

DB Regio Bus NRW setzt den Fahrscheinverkauf in den Bussen aus. Der Einstieg in den Bus soll über die hinteren Türen erfolgen.

DB Regio Bus NRW schließt sich damit den Schutzmaßnahmen an, die in den Verkehrsverbünden im Bundesgebiet ergriffen und vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen werden.

Die Sitzreihen direkt hinter dem Fahrersitz sollen zum Schutz der Weser-Ems-Bus Mitarbeiter frei bleiben und werden nun sukzessive abgesperrt.

 

 

UPDATE 13.03.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das MSB NRW hat am 13.03.2020 um 13.33 Uhr folgende Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich offiziell bekannt gegeben

  1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

  1. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

 

Dies bedeutet für die Sekundarschule Höxter:

  • Am Montag und Dienstag (16./17. März 2020) wird ein Betreuungsangebot für alle Kinder zu den gewohnten Unterrichtszeiten gewährleistet, um unter anderen noch nicht vorhandenes häusliches Arbeitsmaterial abzuholen. Speziell für die Jahrgänge 5 und 6 wird bis zu den Osterferien ein NOT- Betreuungsangebot gewährleistet sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie an dieser Stelle zu Beginn der kommenden Woche.
  • Die Schüler und Schülerinnen haben bereits heute (13.03.2020) die Lehrwerke und Arbeitsmittel der Hauptfächer mit nach Hause genommen. Ab Dienstag, 17.03.2020 werden unter „Downloads“ die jeweiligen Aufgaben für den Zeitraum der Schulschließung bereit gestellt sein.
  • Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10) sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

 

Folgende Veranstaltungen werden bis zu den Osterferien abgesagt:                                                                                                

  • Schwimmunterricht montags Jahrgang 6
  • Girls’n’Boys Day am 26.03.20
  • Quartalsgespräche 24.03.20
  • Informationsabend Abschlüsse 25.03.20
  • Abschlussfahrten Jahrgang 10 vom 30.03. – 03.04.20